Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem School-Ranzen private Förderschule für Lern- & Verhaltenstraining, vertreten durch Tanja Krust geb. Wiese (Inhaberin) und dem jeweiligen Vertragspartner/ der Vertragspartnerin (Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler).
2. Vertragsgegenstand und Unterrichtsform
Leistung: Der Unterricht findet laut den vereinbarten vertraglichen Regelungen in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht in den Räumlichkeiten des School-Ranzen statt.
Dauer: Eine Unterrichtseinheit dauert in der Regel 45, 60 oder 90 Minuten, je nach Regelung im Unterrichtsvertrag.
Gruppengröße: Beim regulären Unterricht (Nachhilfe/Hausaufgabenbetreuung/Ferienkurse) beträgt die Gruppenstärke max. 5 Schüler/innen. Beim Lern- & Verhaltenstraining und der Dyslexia- bzw. LRS-Förderung ist die Gruppenstärke auf max. 3 Schüler/innen begrenzt.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Unterrichtsvertrag kommt nur durch beidseitige schriftliche Annahme des Unterrichtsvertragss zustande. Die Durchführung von Tests, Ferienkursen, Workshops oder der stundenweise Prüfungsvorbereitung bedarf nicht zwingend eines schriftlichen Vertrags.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise: Die aktuellen Gebühren sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Aushang im School-Ranzen.
Zahlung: - Das monatliche Entgelt ist im Voraus zum 1. oder 15. eines Monats fällig.
- Kursgebühren für Ferienkurse, Workshops oder Prüfungsvorbereitung sind vor Kursbeginn zu zahlen.
- Die im School-Ranzen durchgeführten Tests sind im Voraus bar zu zahlen
Zahlungsweisen: Barzahlung im Voraus, das monatliche Entgelt kann auch per SEPA-Lastschriftmandat beglichen werden
Besonderheiten: Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen ist der offene Unterrichtsbeitrag unverzüglich inkl. der erstandenen Kosten durch die Rücklastschrift per erneutem Lastschrifteinzug oder in bar zu zahlen. Wenn Sie eine Zahlungsfrist von 14 Tagen versäumen, geraten Sie automatisch in Zahlungsverzug, dadurch können zusätzliche Kosten entstehen (1. Mahnung 3,00 €/ 2. Mahnung 5,00 €). Befindet sich der Kunde/ die Kundin mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der School-Ranzen private Förderschule für Lern- & Verhaltenstraining berechtigt, den Schüler/ die Schülerin unverzüglich vom Unterricht auszuschließen bis die offene Forderung vollständig beglichen ist.
5. Unterrichtsausfall und Krankheit
Ausfall durch den Schüler/innen: Rechtzeitig abgesagte Unterrichtseinheiten (bis zu 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn) werden in der Regel und nach Möglichkeit innerhalb der nächsten 3 Monaten nachgeholt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei unentschuldigtem Fehlen verfällt der Anspruch auf die Unterrichtseinheit und wird berechnet.
Ausfall durch die Lehrkraft: Fällt die Lehrkraft aus (z. B. Krankheit), wird die Unterrichtseinheit zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der nächsten 3 Monate nachgeholt.
6. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit
Laufzeit: Wenn im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart wurde unterliegt der Unterrichtsvertrag keiner Mindestvertragslaufzeit. Mögliche Mindestvertragslaufzeit 6 Monate.
Kündigung: Zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (falls vereinbart) ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Bei Nichteinhalten dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail: info@chool-ranzen.de oder als Brief).
Es gilt ein beidseitiges 14-tägiges Widerrufsrecht vor Unterrichtsbeginn. Der Widerruf bedarf wie die Kündigung der Textform.
7. Ferien & Feiertage
In den Oster- und Herbstferien findet jeweils in der ersten Ferienwoche, an den Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Niedersachen kein Unterricht statt. Ausgefallener Unterricht wird nicht erstattet. In den Sommerferien findet der Unterricht in Form von Intensivkursen statt, deren jeweiliger Umfang den vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden entspricht. Für diesen Unterricht in den Sommerferien fallen die normalen Gebühren an.
Sollten Sie in während der Schulferienferienzeiten im Urlaub sein, werden ausgefallene Unterrichtseinheiten gutgeschrieben und können innerhalb der nächsten 3 Monaten nachgeholt werden, wenn der Ausfall 14 Tage vorher abgesagt wurde. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
8. Pflichten des Schülers und Hausaufgaben
Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, pünktlich zu den Unterrichtseinheiten zu erscheinen, nach Möglichkeit aktiv am Unterricht mitzuwirken und die erforderlichen Unterrichtsmaterialien mitzubringen, sowie die Hausaufgaben gewissenhaft zu erledigen.
9. Haftungsbeschränkung
Der School-Ranzen private Förderschule für Lern- & Verhaltenstraining, Tanja Krust geb. Wiese haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Wertsachen oder Kleidungsstücken, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von Seiten der Förderschule verursacht. Es gilt das Hausrecht.
Stand Juni 2026